Ratgeber: Unterhalt nach der Trennung
Vier Fragen, die der Rechner nicht beantwortet — allgemein verständlich dargestellt und mit dem einschlägigen Normzitat belegt. Jede Seite trägt ein sichtbares Stand-Datum. Den Tabellenbetrag und den Zahlbetrag je Kind ermittelt der Unterhaltsrechner; die vollständigen Werte stehen auf der Seite Düsseldorfer Tabelle 2026.
Mangelfall: Wenn das Einkommen für den Unterhalt nicht reicht
Der Selbstbehalt steht in den Leitlinien, nicht im Gesetz. Was die gesteigerte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 BGB verlangt und in welcher Reihenfolge § 1609 BGB verteilt.
Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt: zwei Ansprüche, nicht einer
Warum der Anspruch mit der Rechtskraft der Scheidung endet und ein zweiter neu begründet werden muss, wann Erwerbsarbeit zumutbar wird und was Befristung nach § 1578b BGB bedeutet.
Unterhalt im Wechselmodell: Wer zahlt, wenn beide betreuen?
Warum Betreuung nach § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB den Barunterhalt ersetzt, was der Bundesgerichtshof am 11. Januar 2017 zum echten Wechselmodell entschieden hat und wo die Grenze verläuft.
Unterhalt für die Vergangenheit — und warum ein Titel nötig ist
Warum nach § 1613 Abs. 1 BGB rückwirkend nur fordern kann, wer den anderen zuvor zur Auskunft aufgefordert hat, und wozu Jugendamtsurkunde und dynamischer Titel dienen.
Geht es nicht um Unterhalt, sondern um die Scheidung selbst — Trennungsjahr, Versorgungsausgleich, Umgang mit den Kindern oder Verfahrenskostenhilfe? Diese Themen stehen im Ratgeber auf was-kostet-die-scheidung.de.
Redaktion: Fuchsbau Software. Die anwaltliche Prüfung übernimmt die genannte Kanzlei.
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