Rechnen Sie es selbst nach: Tabellenbetrag, Anrechnung des Kindergeldes und Zahlbetrag je Kind — nach der Düsseldorfer Tabelle mit Stand 01.01.2026. Kostenlos, ohne Anmeldung. Auf Wunsch sieht sich eine Kanzlei für Familienrecht Ihren Fall an.
| Kind | Altersstufe | Tabellenbetrag | Kindergeld | Zahlbetrag |
|---|---|---|---|---|
| Summe der Zahlbeträge | – | |||
In einem Mangelfall werden die Beträge nicht in voller Höhe geschuldet: Die verteilbare Masse wird auf die Berechtigten aufgeteilt, die Tabellenbeträge werden also gekürzt. Wie hoch der Unterhalt dann tatsächlich ausfällt, hängt von der Rangfolge der Berechtigten und von den Einzelheiten Ihres Einkommens ab und lässt sich mit diesem Rechner nicht abbilden.
Nettoeinkommen, Zahl und Alter der Kinder eingeben. Sie sehen sofort Tabellenbetrag, Kindergeldanrechnung und Zahlbetrag je Kind.
Kurzes Formular: Wer betreut, was bisher gezahlt wird, ob bereits ein Titel oder eine Jugendamtsurkunde besteht. Dauert zwei Minuten.
Eine Kanzlei für Familienrecht meldet sich unverbindlich und sagt Ihnen, was in Ihrem Fall zu prüfen ist.
Die Tabelle rechnet mit zwei Unterhaltsberechtigten.
Die Düsseldorfer Tabelle unterstellt, dass der Pflichtige zwei Personen Unterhalt schuldet. Sind es weniger, wird in der Regel in eine höhere Gruppe eingestuft, sind es mehr, in eine niedrigere. Dieser Rechner nimmt diese Hoch- oder Herabstufung nicht vor — er zeigt die Tabellenwerte Ihrer Einkommensgruppe. Wie Ihr Fall einzuordnen ist, klärt die anwaltliche Prüfung.
Sie ist kein Gesetz, sondern eine Leitlinie: Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten heraus. Die Gerichte wenden sie in der Praxis durchgängig an. Sie ordnet dem bereinigten Nettoeinkommen des Pflichtigen einen Bedarf je Kind und Altersstufe zu. Die vollständige Tabelle 2026 finden Sie auf der Seite Düsseldorfer Tabelle 2026.
Der Tabellenbetrag ist der Bedarf des Kindes. Davon wird das Kindergeld abgezogen — bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, weil der andere Elternteil den Bedarf durch Betreuung deckt, bei volljährigen in voller Höhe. Was übrig bleibt, ist der Zahlbetrag: der Betrag, der tatsächlich überwiesen wird.
Maßgeblich ist nicht das Netto auf der Gehaltsabrechnung. Abzuziehen sind unter anderem berufsbedingte Aufwendungen, berücksichtigungsfähige Schulden und zusätzliche Altersvorsorge; hinzuzurechnen sind etwa Sachbezüge oder Einkünfte aus Vermietung. Bei Selbständigen wird üblicherweise über mehrere Jahre gemittelt. Diese Bereinigung ist der häufigste Streitpunkt — und der Grund, warum zwei Rechner zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können.
Dem Pflichtigen muss ein Sockelbetrag zum eigenen Leben bleiben. Gegenüber minderjährigen Kindern sind das 1.450 € bei Erwerbstätigkeit und 1.200 € ohne Erwerbstätigkeit, gegenüber volljährigen Kindern 1.750 €. Reicht das Einkommen nicht, um alle Beträge zu zahlen und den Selbstbehalt zu wahren, liegt ein Mangelfall vor und die Beträge werden gekürzt.
Ab 18 Jahren haften grundsätzlich beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen, das Kindergeld wird voll angerechnet. Für Studierende mit eigener Wohnung sieht die Tabelle 2026 einen festen Bedarf von 990 € vor, darin 440 € Warmmiete. Diesen Fall bildet der Rechner nicht ab.
Ein errechneter Betrag ist noch kein durchsetzbarer Anspruch. Vollstrecken lässt sich nur aus einem Titel — etwa einer kostenfreien Jugendamtsurkunde oder einem Gerichtsbeschluss. Ebenso wichtig ist die Auskunft über das Einkommen: Ohne Zahlen lässt sich nichts berechnen, und der Auskunftsanspruch ist eigenständig durchsetzbar.
Trennungen verlaufen nicht immer friedlich. Wenn Sie sich oder Ihre Kinder bedroht fühlen, ist Unterhalt nicht die erste Frage. Hilfe gibt es rund um die Uhr, kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym.
Eine Leitlinie zur Bemessung des Unterhalts, herausgegeben vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den übrigen Oberlandesgerichten. Sie hat keine Gesetzeskraft, wird von den Gerichten aber durchgängig angewendet. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 01.01.2026. Alle Werte finden Sie auf der Seite Düsseldorfer Tabelle 2026.
Das bereinigte Nettoeinkommen. Vom Netto abzuziehen sind unter anderem berufsbedingte Aufwendungen, berücksichtigungsfähige Schulden und eine zusätzliche Altersvorsorge; hinzuzurechnen sind weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung oder Sachbezügen. Bei Selbständigen wird in der Regel über mehrere Jahre gemittelt. Welche Positionen im Einzelfall abzugsfähig sind, ist häufig streitig und anwaltlich zu prüfen.
Das Kindergeld ist für den Bedarf des Kindes bestimmt und wird deshalb auf den Unterhalt angerechnet. Bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, weil der betreuende Elternteil seinen Teil durch die Betreuung erbringt. Bei volljährigen Kindern in voller Höhe, weil dann beide Eltern in Geld haften. Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 €.
Dass das Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt aller Berechtigten zu zahlen und dem Pflichtigen zugleich seinen Selbstbehalt zu belassen. Dann werden die Tabellenbeträge nicht in voller Höhe geschuldet: Die verteilbare Masse wird nach der gesetzlichen Rangfolge aufgeteilt. Der Rechner weist einen Mangelfall aus, berechnet die Kürzung aber nicht — dafür sind zu viele Einzelheiten maßgeblich.
Nein. Der Rechner liest die Tabellenwerte ab und rechnet das Kindergeld heraus. Er kennt weder Ihre Einkommensbereinigung noch die Zahl der Unterhaltsberechtigten, weder Mehrbedarf noch Betreuungs- oder Ehegattenunterhalt. Er ersetzt keine anwaltliche Prüfung und bewertet keinen Einzelfall.
Nichts. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie eine Kanzlei ausdrücklich beauftragen, entstehen Kosten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Familienrechtsschutz, kommt je nach Vertrag eine Beratungsdeckung in Betracht; in wirtschaftlich beengten Verhältnissen kommen Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe in Betracht.
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