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Düsseldorfer Tabelle 2026

Alle Beträge in voller Länge, Stand 01.01.2026: fünfzehn Einkommensgruppen, vier Altersstufen, Prozentsätze und Bedarfskontrollbeträge. Darunter die Selbstbehalte und das Kindergeld. Wer nicht selbst ablesen möchte, nutzt den Unterhaltsrechner — er liest dieselben Werte ab und zieht das Kindergeld heraus.

Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder

Die Beträge sind der Bedarf des Kindes, nicht der Zahlbetrag. Vom Bedarf ist das Kindergeld abzuziehen — bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen in voller Höhe.

Monatliche Bedarfssätze in Euro nach bereinigtem Nettoeinkommen des Pflichtigen. Stand 01.01.2026.
Nettoeinkommen 0 bis 5 Jahre 6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre ab 18 Jahre Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag
Gruppe 1bis 2.100 € 486 €558 €653 €698 € 100 %
Gruppe 22.101 € bis 2.500 € 511 €586 €686 €733 € 105 %1.750 €
Gruppe 32.501 € bis 2.900 € 535 €614 €719 €768 € 110 %1.850 €
Gruppe 42.901 € bis 3.300 € 559 €642 €751 €803 € 115 %1.950 €
Gruppe 53.301 € bis 3.700 € 584 €670 €784 €838 € 120 %2.050 €
Gruppe 63.701 € bis 4.100 € 623 €715 €836 €894 € 128 %2.150 €
Gruppe 74.101 € bis 4.500 € 661 €759 €889 €950 € 136 %2.250 €
Gruppe 84.501 € bis 4.900 € 700 €804 €941 €1.006 € 144 %2.350 €
Gruppe 94.901 € bis 5.300 € 739 €849 €993 €1.061 € 152 %2.450 €
Gruppe 105.301 € bis 5.700 € 778 €893 €1.045 €1.117 € 160 %2.550 €
Gruppe 115.701 € bis 6.400 € 817 €938 €1.098 €1.173 € 168 %2.850 €
Gruppe 126.401 € bis 7.200 € 856 €983 €1.150 €1.229 € 176 %3.250 €
Gruppe 137.201 € bis 8.200 € 895 €1.027 €1.202 €1.285 € 184 %3.750 €
Gruppe 148.201 € bis 9.700 € 934 €1.072 €1.254 €1.341 € 192 %4.350 €
Gruppe 159.701 € bis 11.200 € 972 €1.116 €1.306 €1.396 € 200 %5.050 €

Die Altersstufen richten sich nach dem Lebensalter des Kindes; die nächste Stufe gilt ab dem Monat, in dem das Kind das jeweilige Lebensjahr vollendet. Die Spalte „ab 18 Jahre" gilt für volljährige Kinder im Haushalt eines Elternteils. Oberhalb von 11.200 € endet die Tabelle; der Bedarf richtet sich dann nach den Umständen des Einzelfalls.

Selbstbehalte

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen selbst bleiben muss. Reicht das Einkommen nicht, um den Unterhalt zu zahlen und den Selbstbehalt zu wahren, liegt ein Mangelfall vor.

Notwendiger und angemessener Selbstbehalt

Gegenüber minderjährigen Kindern, erwerbstätig
1.450 €
Gegenüber minderjährigen Kindern, nicht erwerbstätig
1.200 €
darin enthaltene Warmmiete
520 €
Gegenüber volljährigen Kindern (angemessener Selbstbehalt)
1.750 €
darin enthaltene Warmmiete
650 €
Gegenüber dem Ehegatten, erwerbstätig
1.600 €
Gegenüber dem Ehegatten, nicht erwerbstätig
1.475 €

Liegt die tatsächliche Warmmiete erheblich darüber oder darunter, kann der Selbstbehalt im Einzelfall angepasst werden.

Kindergeld, Zahlbetrag und Studierende

Feste Größen 2026

Kindergeld je Kind, monatlich
259 €
Anrechnung bei minderjährigen Kindern
129,50 €
Anrechnung bei volljährigen Kindern
259 €
Bedarf Studierender mit eigener Wohnung
990 €
darin enthaltene Warmmiete
440 €

Der Zahlbetrag ist der Tabellenbetrag abzüglich des anzurechnenden Kindergeldes. Beispiel: Bei einem Bedarf von 670 € für ein Kind von sieben Jahren in Gruppe 5 verbleibt nach Abzug des hälftigen Kindergeldes ein Zahlbetrag von 540,50 €.

Wie man die Tabelle liest

Schritt 1 — Einkommen bereinigen. Maßgeblich ist nicht das Netto der Gehaltsabrechnung, sondern das bereinigte Nettoeinkommen: abzüglich berufsbedingter Aufwendungen, berücksichtigungsfähiger Schulden und zusätzlicher Altersvorsorge, zuzüglich weiterer Einkünfte. Bei Selbständigen wird üblicherweise über mehrere Jahre gemittelt.

Schritt 2 — Gruppe bestimmen. Das bereinigte Einkommen führt in eine der fünfzehn Zeilen.

Schritt 3 — Altersstufe ablesen. Für jedes Kind gilt die Spalte seiner Altersstufe.

Schritt 4 — Kindergeld abziehen. Der so gefundene Tabellenbetrag ist der Bedarf; der Zahlbetrag ergibt sich nach Abzug des anzurechnenden Kindergeldes.

Schritt 5 — Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag prüfen. Der Selbstbehalt muss gewahrt bleiben. Wird der Bedarfskontrollbetrag einer Gruppe unterschritten, ist nach der Tabelle in der Regel in die nächstniedrigere Gruppe herabzustufen.

Die Tabelle unterstellt zwei Unterhaltsberechtigte. Sind es weniger, wird in der Regel höher, sind es mehr, niedriger eingestuft. Diese Einordnung ist einer der Gründe, warum ein Tabellenwert allein noch keinen Anspruch beziffert.

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz.
Sie ist eine Leitlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, abgestimmt mit den übrigen Oberlandesgerichten, und wird von den Gerichten in der Praxis durchgängig angewendet. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Diese Seite gibt die Werte wieder und erbringt keine Rechtsdienstleistung.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2026. Fassung im Original: Düsseldorfer Tabelle 2026 (PDF des OLG Düsseldorf). Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist stets die Originalfassung.

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