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Wie viel Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle?

Rechnen Sie es selbst nach: Tabellenbetrag, Anrechnung des Kindergeldes und Zahlbetrag je Kind — nach der Düsseldorfer Tabelle mit Stand 01.01.2026. Kostenlos, ohne Anmeldung. Auf Wunsch sieht sich eine Kanzlei für Familienrecht Ihren Fall an.

Werte der Düsseldorfer Tabelle 2026
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Unterhaltsrechner

Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026
Alter der Kinder
Zahlbetrag insgesamt, monatlich:
–
KindAltersstufeTabellenbetragKindergeldZahlbetrag
Summe der Zahlbeträge–
Einkommensgruppe
–
Selbstbehalt
–
Bleibt rechnerisch
–
Mangelfall — der Selbstbehalt ist nicht gewahrt

In einem Mangelfall werden die Beträge nicht in voller Höhe geschuldet: Die verteilbare Masse wird auf die Berechtigten aufgeteilt, die Tabellenbeträge werden also gekürzt. Wie hoch der Unterhalt dann tatsächlich ausfällt, hängt von der Rangfolge der Berechtigten und von den Einzelheiten Ihres Einkommens ab und lässt sich mit diesem Rechner nicht abbilden.

Der Rechner liest die Werte der Düsseldorfer Tabelle ab und zieht das Kindergeld anteilig ab. Er unterstellt dabei — wie die Tabelle selbst — zwei Unterhaltsberechtigte. Sind es mehr oder weniger, wird in der Praxis in eine niedrigere oder höhere Einkommensgruppe eingestuft; das bildet der Rechner bewusst nicht ab. Ebenso wenig geprüft werden die Bereinigung des Einkommens (berufsbedingte Aufwendungen, Schulden, Altersvorsorge), Mehr- und Sonderbedarf, Betreuungs- und Ehegattenunterhalt sowie die Rangfolge mehrerer Berechtigter. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Berechnung Ihres Falls: Es ersetzt keine anwaltliche Prüfung und bewertet keinen Einzelfall (§ 2 RDG).
Tabellenbetrag 670 € halbes Kindergeld − 129,50 € Zahlbetrag 540,50 € Beispiel: Kind von 7 Jahren, Einkommensgruppe 5 (3.301 bis 3.700 € netto)

So funktioniert es

Unterhalt überschlagen

Nettoeinkommen, Zahl und Alter der Kinder eingeben. Sie sehen sofort Tabellenbetrag, Kindergeldanrechnung und Zahlbetrag je Kind.

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Kurzes Formular: Wer betreut, was bisher gezahlt wird, ob bereits ein Titel oder eine Jugendamtsurkunde besteht. Dauert zwei Minuten.

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Die Tabelle rechnet mit zwei Unterhaltsberechtigten.
Die Düsseldorfer Tabelle unterstellt, dass der Pflichtige zwei Personen Unterhalt schuldet. Sind es weniger, wird in der Regel in eine höhere Gruppe eingestuft, sind es mehr, in eine niedrigere. Dieser Rechner nimmt diese Hoch- oder Herabstufung nicht vor — er zeigt die Tabellenwerte Ihrer Einkommensgruppe. Wie Ihr Fall einzuordnen ist, klärt die anwaltliche Prüfung.

Worum es beim Kindesunterhalt geht

Was die Düsseldorfer Tabelle ist

Sie ist kein Gesetz, sondern eine Leitlinie: Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten heraus. Die Gerichte wenden sie in der Praxis durchgängig an. Sie ordnet dem bereinigten Nettoeinkommen des Pflichtigen einen Bedarf je Kind und Altersstufe zu. Die vollständige Tabelle 2026 finden Sie auf der Seite Düsseldorfer Tabelle 2026.

Tabellenbetrag und Zahlbetrag

Der Tabellenbetrag ist der Bedarf des Kindes. Davon wird das Kindergeld abgezogen — bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, weil der andere Elternteil den Bedarf durch Betreuung deckt, bei volljährigen in voller Höhe. Was übrig bleibt, ist der Zahlbetrag: der Betrag, der tatsächlich überwiesen wird.

Bereinigtes Nettoeinkommen

Maßgeblich ist nicht das Netto auf der Gehaltsabrechnung. Abzuziehen sind unter anderem berufsbedingte Aufwendungen, berücksichtigungsfähige Schulden und zusätzliche Altersvorsorge; hinzuzurechnen sind etwa Sachbezüge oder Einkünfte aus Vermietung. Bei Selbständigen wird üblicherweise über mehrere Jahre gemittelt. Diese Bereinigung ist der häufigste Streitpunkt — und der Grund, warum zwei Rechner zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können.

Selbstbehalt

Dem Pflichtigen muss ein Sockelbetrag zum eigenen Leben bleiben. Gegenüber minderjährigen Kindern sind das 1.450 € bei Erwerbstätigkeit und 1.200 € ohne Erwerbstätigkeit, gegenüber volljährigen Kindern 1.750 €. Reicht das Einkommen nicht, um alle Beträge zu zahlen und den Selbstbehalt zu wahren, liegt ein Mangelfall vor und die Beträge werden gekürzt.

Volljährige Kinder

Ab 18 Jahren haften grundsätzlich beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen, das Kindergeld wird voll angerechnet. Für Studierende mit eigener Wohnung sieht die Tabelle 2026 einen festen Bedarf von 990 € vor, darin 440 € Warmmiete. Diesen Fall bildet der Rechner nicht ab.

Titel und Jugendamtsurkunde

Ein errechneter Betrag ist noch kein durchsetzbarer Anspruch. Vollstrecken lässt sich nur aus einem Titel — etwa einer kostenfreien Jugendamtsurkunde oder einem Gerichtsbeschluss. Ebenso wichtig ist die Auskunft über das Einkommen: Ohne Zahlen lässt sich nichts berechnen, und der Auskunftsanspruch ist eigenständig durchsetzbar.

Wenn es nicht nur ums Geld geht

Trennungen verlaufen nicht immer friedlich. Wenn Sie sich oder Ihre Kinder bedroht fühlen, ist Unterhalt nicht die erste Frage. Alle folgenden Angebote sind kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym.

110Polizei, bei akuter Gefahr, rund um die Uhr 116 016Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, täglich rund um die Uhr, mehrsprachig 0800 1239900Hilfetelefon „Gewalt an Männern“, Mo–Do 8–20 Uhr, Fr 8–15 Uhr 116 111Nummer gegen Kummer, für Kinder und Jugendliche, Mo–Sa 14–20 Uhr

Bei akuter Gefahr wählen Sie die 110. Gewaltschutzanordnungen und Wohnungszuweisungen sind Eilverfahren; dafür ist weder ein Unterhaltsverfahren noch ein ausgefülltes Formular nötig.

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Häufige Fragen

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Eine Leitlinie zur Bemessung des Unterhalts, herausgegeben vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den übrigen Oberlandesgerichten. Sie hat keine Gesetzeskraft, wird von den Gerichten aber durchgängig angewendet. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 01.01.2026. Alle Werte finden Sie auf der Seite Düsseldorfer Tabelle 2026.

Welches Einkommen wird für den Unterhalt herangezogen?

Das bereinigte Nettoeinkommen. Vom Netto abzuziehen sind unter anderem berufsbedingte Aufwendungen, berücksichtigungsfähige Schulden und eine zusätzliche Altersvorsorge; hinzuzurechnen sind weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung oder Sachbezügen. Bei Selbständigen wird in der Regel über mehrere Jahre gemittelt. Welche Positionen im Einzelfall abzugsfähig sind, ist häufig streitig und anwaltlich zu prüfen.

Warum wird das Kindergeld abgezogen?

Das Kindergeld ist für den Bedarf des Kindes bestimmt und wird deshalb auf den Unterhalt angerechnet. Bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, weil der betreuende Elternteil seinen Teil durch die Betreuung erbringt. Bei volljährigen Kindern in voller Höhe, weil dann beide Eltern in Geld haften. Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 €.

Was bedeutet Mangelfall?

Dass das Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt aller Berechtigten zu zahlen und dem Pflichtigen zugleich seinen Selbstbehalt zu belassen. Dann werden die Tabellenbeträge nicht in voller Höhe geschuldet: Die verteilbare Masse wird nach der gesetzlichen Rangfolge aufgeteilt. Der Rechner weist einen Mangelfall aus, berechnet die Kürzung aber nicht — dafür sind zu viele Einzelheiten maßgeblich.

Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich?

Nein. Der Rechner liest die Tabellenwerte ab und rechnet das Kindergeld heraus. Er kennt weder Ihre Einkommensbereinigung noch die Zahl der Unterhaltsberechtigten, weder Mehrbedarf noch Betreuungs- oder Ehegattenunterhalt. Er ersetzt keine anwaltliche Prüfung und bewertet keinen Einzelfall.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie eine Kanzlei ausdrücklich beauftragen, entstehen Kosten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Familienrechtsschutz, kommt je nach Vertrag eine Beratungsdeckung in Betracht; in wirtschaftlich beengten Verhältnissen kommen Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen, ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage gespeichert und nur mit Ihrer Einwilligung an die kooperierende Kanzlei weitergegeben. Die Eingaben im Rechner bleiben in Ihrem Browser, solange Sie das Formular nicht absenden. Details in der Datenschutzerklärung.

Unterhalt berechnen: was hinter dem Betrag steht

Der Rechner oben liest die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle ab und zieht das anzurechnende Kindergeld heraus — mehr nicht. Aus einem Tabellenbetrag folgt noch kein Anspruch: Er sagt, was ein Kind braucht, aber nicht, ob der Pflichtige es aufbringen kann, ab wann geschuldet wird und wie sich daraus etwas durchsetzen lässt. Die folgenden Abschnitte ordnen ein, was das Gesetz dazu bestimmt.

Wie wird Unterhalt rechtlich berechnet?

Unterhalt wird in drei Schritten ermittelt: Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Der Rechner deckt allein den ersten Schritt ab.

§ 1601 BGB: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“

Der Bedarf ist das, was der Berechtigte zum Leben braucht. Sein Maß bestimmt sich nach § 1610 Abs. 1 BGB nach der Lebensstellung des Bedürftigen; beim minderjährigen Kind leitet sich diese Lebensstellung vom Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils ab — genau das bildet die Düsseldorfer Tabelle ab.

§ 1610 Abs. 2 BGB: „Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung.“

Die Bedürftigkeit fragt, ob der Berechtigte den Bedarf nicht selbst decken kann — beim minderjährigen Kind regelmäßig unproblematisch. Die Leistungsfähigkeit fragt, ob der Pflichtige zahlen kann, ohne seinen eigenen angemessenen Unterhalt zu gefährden. Erst wenn alle drei Schritte tragen, steht ein Betrag fest.

Warum zahlt der betreuende Elternteil keinen Barunterhalt?

Im Regelfall zahlt ein Elternteil und der andere betreut, und das Gesetz behandelt beides als gleichwertigen Beitrag.

§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB: „Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.“

Der Rechner geht von dieser Verteilung aus: ein Einkommen, ein Zahlbetrag. Sie trägt aber nicht mehr, wenn beide Eltern das Kind annähernd hälftig betreuen — dann haften beide in Geld, und die Rechnung braucht die Einkommen beider Seiten. Was dabei gilt und was der Bundesgerichtshof dazu entschieden hat, steht unter Unterhalt im Wechselmodell.

Mit der Volljährigkeit endet die Betreuung als Beitrag ohnehin: Ab 18 Jahren haften beide Elternteile anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen, und das Kindergeld wird in voller Höhe angerechnet.

Ab wann wird Unterhalt geschuldet?

Unterhalt gibt es grundsätzlich nur für die Gegenwart und die Zukunft. Für die Vergangenheit muss etwas geschehen sein.

§ 1613 Abs. 1 Satz 1 BGB: „Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist.“

Wer wartet, verliert Monate. Die Aufforderung zur Auskunft ist deshalb der übliche erste Schritt: Sie beschafft die Rechengrundlage und hält den Anspruch zugleich für die Vergangenheit offen. Vollstrecken lässt sich später allerdings nur aus einem Titel — dazu und zur kostenfreien Jugendamtsurkunde der Beitrag Unterhalt rückwirkend und Titel.

Was passiert, wenn das Einkommen nicht für alle reicht?

Dann greift die dritte Prüfstufe. Nach § 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts nicht leisten kann; dem Pflichtigen bleibt ein Selbstbehalt. Reicht das Einkommen für Selbstbehalt und Unterhalt nicht, liegt ein Mangelfall vor und die Tabellenbeträge werden gekürzt.

Wie gekürzt wird, gibt das Gesetz vor: Nach § 1609 BGB stehen minderjährige Kinder im ersten Rang, Ehegatten je nach Lage im zweiten oder dritten. Gegenüber minderjährigen Kindern verschärft § 1603 Abs. 2 BGB die Pflicht zusätzlich — daraus folgt die gesteigerte Erwerbsobliegenheit und die Möglichkeit, ein fiktives Einkommen anzusetzen.

Der Rechner weist einen Mangelfall aus, berechnet die Kürzung aber nicht: Sie hängt von der Zahl der Berechtigten, der Bereinigung des Einkommens und dem Bedarfskontrollbetrag ab. Die Einzelheiten stehen unter Mangelfall und Selbstbehalt; die derzeit angesetzten Selbstbehaltssätze auf der Seite Düsseldorfer Tabelle 2026.

Unterhalt für sich selbst ist ein anderer Anspruch

Der Rechner betrifft ausschließlich den Kindesunterhalt. Unterhalt für den Ehegatten folgt eigenen Regeln — und zwar zwei verschiedenen, je nachdem, ob die Scheidung schon rechtskräftig ist.

Bis dahin gilt § 1361 BGB: Getrennt lebende Ehegatten können den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen angemessenen Unterhalt verlangen. Mit der Rechtskraft der Scheidung endet dieser Anspruch, und an seine Stelle tritt nicht dasselbe Geld unter anderem Namen.

§ 1569 BGB: „Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften.“

Der nacheheliche Unterhalt braucht deshalb einen gesetzlich benannten Grund und kann nach § 1578b BGB herabgesetzt oder befristet werden. Der Unterschied und seine Folgen sind unter Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt dargestellt.

Redaktion: Fuchsbau Software. Die anwaltliche Prüfung übernimmt die genannte Kanzlei.